| Bleiben Sie immer mobil mit Euromobil. |
Als zertifizierter Euromobil-Partner können wir Ihnen Mietwagen zu günstigen Konditionen anbieten. Unser Mietwagenpool umfaßt zahlreiche PKW's der Marke VW und Audi in verschiedensten Ausstattungen sowie Nutzfahrzeuge. |  |
| Allgemeine Mietbedingungen |
Mietpreise
Die Euromobil Mietpreise basieren auf der Berechnung von Zeit und Fahrstrecke. Alle Preise werden pro angefangenen Zeitraum berechnet und gelten pro angefangene 24 Stunden. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alle Preise gelten bei Rückführung des Fahrzeugs zur Vermietstation. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeitender Vermietstation.
ZahlungsbedingungenKreditkarten werden gemäß Aushang und nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Bei Baranmietung wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Mietund Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch € 130,00. Mindestalter und FührerscheinMieter und Fahrer eines Euromobil Fahrzeuges müssen je nach Fahrzeuggruppe folgendes Mindestalter haben: Gruppe S, B, C, L, D, E = 21 Jahre, Gruppe V, F, I, Y = 25 Jahre. In jedem Fall ist ein Führerschein der Klasse 3 (alte Fahrerlaubnisklassen) bzw. Klasse B (neue Fahrerlaubnisklassen) notwendig, der seit mindestens einem Jahr gültig ist, oder eine entsprechende, übersetzte ausländische Fahrerlaubnis. Bei Anmietung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg und Vorlage eines Führerscheines mit neuen Fahrerlaubnisklassen muss dieser mindestens die Klasse C1 ausweisen.
VersicherungsschutzDie Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit begrenzter Deckung von € 100,00 Mio. Bei Personenschäden: € 8,00 Mio. je geschädigte Person. Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1533,00. Insassenunfallversicherung (PAI)Durch eine zusätzliche Gebühr von € 5,00 pro Tag erhalten Sie eine Insassenunfallversicherung (PAI). Pauschal: € 25565,00 im Todesfall, € 51130,00 bei Dauerinvalidität. Jegliche Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, bei alkoholoder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite (§ 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO). Im Übrigen gelten die Euromobil Vermietbedingungen. |
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